Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen:

Die Verhaltenstherapie gehört zu den wissenschaftlich anerkannten Therapieverfahren. In der Regel erstatten die privaten Krankenversicherungen die Kosten für eine Verhaltenstherapie. In welchem Ausmaß die private Versicherung die Kosten übernimmt, hängt von den individuellen Versicherungsbedingungen und Ihrem Tarif ab. So sind in bestimmten Tarifen nur Basisleistungen oder eine begrenzte Anzahl an Therapiestunden abgedeckt. Einige Privatversicherungen schließen psychotherapeutische Leistungen auch ganz aus.

Es ist deshalb sinnvoll, dass Sie sich vor Beginn einer Therapie bei Ihrer privaten Versicherung erkundigen, ob und in welchem Umfang in Ihrem Versicherungstarif die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernommen werden. Erkundigen Sie sich in diesem Zusammenhang auch nach den formalen Voraussetzungen und lassen Sie sich die gegebenenfalls erforderlichen Antragsformulare zuschicken.

Die Abrechnung der verhaltenstherapeutischen Behandlung bei Privatpatienten richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den gesetzlich vorgegebenen Steigerungssätzen.

Kostenübernahme durch Beihilfestellen :

Die anteilige Kostenübernahme einer verhaltenstherapeutischen Behandlung durch die Beihilfestellen erfolgt üblicherweise problemlos. 

Neben einer Beihilfeberechtigung  besteht bei vielen Klienten ein zusätzlicher privater Krankenversicherungsschutz, durch den ebenfalls ein gewisser Prozentsatz der Psychotherapiekosten abgedeckt wird. Wird die psychotherapeutischen Behandlung durch die Beihilfestelle befürwortet schließt sich die jeweilige private Krankenversicherung üblicherweise der Befürwortung der Therapie durch die Beihilfestelle an. In jedem Fall ist es sinnvoll, dass sie sich sowohl bei Ihrer Beihilfestelle als auch bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach dem Umfang der Kostenerstattung sowie den Voraussetzungen und den notwendigen Formalitäten für die Beantragung einer Psychotherapie erkundigen. Lassen Sie sich die gegebenenfalls erforderlichen Antrags-formulare am besten noch vor dem Termin für das Erstgespräch zuschicken.

Die Abrechnung der verhaltenstherapeutischen Behandlung bei beihilfeberechtigten Patienten richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den gesetzlich vorgegebenen Steigerungssätzen.

Bei weiteren Fragen zur Kostenübernahme können Sie mich persönlich in meinen telefonischen Sprechzeiten erreichen. Sie können sich auch schriftlich per Mail oder über mein Kontaktformular an mich wenden.