Sexualtherapeutische Leistungen - Paare

Sexualtherapeutische Behandlungen von Paaren werden ebenso wie andere paartherapeutische Leistungen weder von gesetzlichen noch von
privaten Krankenversicherungen übernommen.

Paartherapeutische Behandlungen gehören zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) und werden Ihnen somit als Selbstzahlerleistung direkt in Rechnung gestellt. Es besteht jedoch die Möglichkeit die Therapiekosten unter "außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art" (§ 33 EstG) steuerlich abzusetzen.

Allgemeine Informationen zu individuellen Gesundheitsleistungen finden Sie hier: Individuelle Gesundheitsleistungen

Als Psychotherapeutin richten sich meine Honorare im Bereich der individuellen Gesundheitsleistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) analog zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Eine Leistungs- und Kostenübersicht meines paartherapeutischen Angebots finden Sie hier: Paartherapeutische Leistungen und Honorare

Die Kosten für das Erstgespräch sind in der Sitzung bar zu begleichen. Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der Abklärung erster Ziele und des weiteren Vorgehens. Am Ende des Erstgesprächs entscheiden wir, ob weitere Termine vereinbart werden sollen. Entscheiden wir uns gemeinsam für eine Zusammenarbeit erhalten Sie einen Therapievertrag für die weitere Behandlung.

Für den Therapievertrag legen wir eine ungefähre Anzahl von Sitzungen fest, die sich nach der konkreten Problemstellung und Zielsetzung richtet. Die Anzahl der Sitzungen kann im Verlauf der Behandlung flexibel angepasst (verkürzt oder verlängert) werden. Der Therapie-vertrag enthält außerdem eine Auflistung der von Ihnen gewünschten therapeutischen Leistungen unter Angabe der Honorarhöhe, der Gebührenziffern und des angewandten Steigerungssatzes.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne persönlich in meinen telefonischen Sprechzeiten, oder schriftlich über mein Kontaktformular an mich wenden.