Sexualtherapeutische Leistungen - Einzelpersonen

Informationen für gesetzlich Versicherte:

Da ich eine Privatpraxis habe, werden die Kosten für die sexualtherapeutische Behandlungen in meiner Praxis in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Sie können die Behandlungen auf Selbstzahlerbasis bei mir in Anspruch nehmen.

Eine Kostenübersicht finden Sie hier: Einzeltherapeutische Leistungen

Es besteht die Möglichkeit die Therapiekosten unter "außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art" (§ 33 EstG) steuerlich abzusetzen.

Informationen für privat Versicherte und Beihilfeberechtigte:

Da ich auch Verhaltenstherapeutin bin, werden die Kosten für die Behandlung sexueller Störungen in meiner Praxis im Rahmen einer Verhaltenstherapie von den privaten Krankenkassen und Beihilfen üblicherweise übernommen.

Im Rahmen des Erstgesprächs besprechen wir die Formalitäten, die für die Bewilligung einer Verhaltenstherapie bei Ihrer Krankenkasse/Ihrer Beihilfestelle erforderlich sind.

Bei manchen privaten Krankenkassen reicht es aus, wenn Sie die Rechnungen über die in Anspruch genommenen Sitzungen einreichen, bei anderen Krankenkassen muss nach den ersten Therapiestunden ein Antrag für die geplante Therapie gestellt werden, damit Sie ein Stundenkontingent erhalten.

 

Bei Fragen zur Kostenübernahme können Sie sich auch gerne vorab persönlich in meinen telefonischen Sprechzeiten, oder schriftlich über mein Kontaktformular an mich wenden.